Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma beeStyle Werbetechnik

Stand Ingolstadt, 2018.06.13

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen welche mit beeStyle Werbetechnik geschlossen und welche durch beeStyle Werbetechnik erbracht werden. Alle Geschäftsabläufe und Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
beeStyle Werbetechnik behält sich vor, diese AGB zu ändern und anzupassen, soweit dies erforderlich ist. Die aktuellen AGB werden sowohl in elektronischer Form als auch als Druckversion unter [AGB] zur Verfügung gestellt

Angebot

Angebote von beeStyle Werbetechnik sind freibleibend, unverbindlich und maximal 3 Monate gültig. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber und Annahme der auszuführenden Leistung durch beeStyle Werbetechnik zustande. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Produkt- / Leistungsbeschreibungen. Zusätzliche und / oder nachträgliche Veränderungen der Produkt- / Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform. Bei produktionstechnischen Änderungen behalten wir uns eine Anpassung des Lieferpreises vor.

Entwürfe

Die Anfertigung von Entwürfen, die Planung und sonstige Leistungen, welche die Firma beeStyle Werbetechnik für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig und werden prozentual je nach Entwurfsaufwand und Auftragsvolumen wieder gutgeschrieben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Ist für eine Leistung oder Teilleistung keine Vergütung vereinbart, gilt hier ein Stundensatz von 45 € netto.
Korrekturabzüge sind vom Kunden zu prüfen. Der Auftraggeber bestätigt durch Freigabe des Korrekturabzugs, dass der gesamte Inhalt der Daten korrekt und dieser mit der dargestellten Gestaltung einverstanden ist. Eine Reklamation nach Produktionsbeginn aufgrund inhaltlicher Fehler oder versäumter Mitteilung gewünschter inhaltlicher und gestalterischer Änderungen wird somit nicht anerkannt. Gewünschte Änderungen nach Produktionsfreigabe können nur kostenpflichtig umgesetzt werden.

Auftragserteilung / Bestellungen

Erfolgt nach Auftragserteilung und Entwurfserstellung kein Auftrag oder eine Stornierung, so ist der bereits geleistete Entwurf und Arbeitsaufwand, sowie die bereits verarbeiteten Materialien und erstellten Produktionen kostenpflichtig.
Für Übermittlungsfehler, sowie Fehler, die durch undeutlich geschriebene Bestellungen oder durch undeutliche Beschreibungen in Bestellungen entstehen, übernimmt die Firma beeStyle Werbetechnik keine Haftung. Bei Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der Besteller für die Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung der gesamten Forderung. Ist ein Auftrag erteilt, besteht die Gültigkeit des Vertrages unabhängig von der Genehmigung durch Behörden oder Dritte. Die Beschaffung der Genehmigung ist Sache des Auftraggebers, die Kosten und Gebühren sind von diesem zu tragen.
beeStyle Werbetechnik ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Bei umfangreichen Projekten ist beeStyle Werbetechnik berechtigt externe Fachbetriebe zu engagieren und zur Umsetzung zu beauftragen.

Geheimhaltung / Datenschutz

beeStyle Werbetechnik verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, sowie bekannt gewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie - soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Sollte die Weitergabe und Verwendung von Informationen/Daten etc. zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen erforderlich sein, verpflichtet beeStyle Werbetechnik die Personen, welche in die Kenntnis der ausgetauschten Informationen/Daten etc. kommen, ebenfalls zur Geheimhaltung.

Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen die nachweislich dem empfangenden Vertragspartner vor der Mitteilung bereits nachweislich bekannt waren,
der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren, oder
der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des empfangenden Vertragspartners bekannt oder allgemein zugänglich wurden, oder
im Wesentlichen Informationen entsprechen, die dem empfangenden Vertragspartner zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht wurden.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer separat aufgeführten Datenschutzerklärung. Diese finden Sie unter http://www.beestyle-in.de/datenschutz.php

Preise / Service- / Bestellpauschale und vereinbarte Nebenkosten

Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Das Entgelt für unsere Leistungen richtet sich nach den zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Preisen. Liegt zwischen Angebotserstellung und Auftragserteilung ein Zeitraum von mehr als drei Monaten, so behalten wir uns wegen zwischenzeitlicher Materialpreiserhöhungen und Lohnsteigerungen eine entsprechende Preiserhöhung bei der Lieferung vor. Bei Spezialanfertigungen oder umfangreichen Projekten, die einen gewissen Warenwert übersteigen, ist eine Anzahlung von 40% bei Vertragsabschluss, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung erforderlich. Bei Textilien gilt eine Pauschale von 10 € netto (unter 100 € Warenwert). Bei Warenwert über 100 € gelten abweichende, schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Firma beeStyle Werbetechnik. Bei Kleinbestellungen bis zum Nettowarenwert von € 15,00 berechnen wir 5€ netto Verwaltungspauschale.
Versand- und Verpackungskosten werden extra berechnet und sind vom Besteller zu tragen. Vereinbarte Nebenkosten wie z. B. Versand von Drucksachen, Lizenzkosten für Bilder, Kosten für Werbebudget bei Anbietern wie Facebook oder Google, Kosten für Hebebühnen oder Spezialwerkzeugen bei Montagen, Kosten für Genehmigungen oder Absperrungen etc. werden dem Kunden ohne Aufschlag in Rechnung gestellt. Der Verwaltungsaufwand für solches ist kostenpflichtig.

Kundenrücktritt

Stornierungen durch den Auftraggeber bedürfen der Schriftform. Stimmt die Firma beeStyle Werbetechnik einem Auftragsrücktritt zu, so hat sie das Recht die bereits erbrachten Leistungen, sowie die bereits verarbeiteten Materialien und erstellten Produktionen zu berechnen und dem Auftraggeber bereits angefallene externe Kosten in Rechnung zu stellen.

Toleranzen, Mengenabweichungen

Stornierungen durch den Auftraggeber bedürfen der Schriftform. Stimmt die Firma beeStyle Werbetechnik einem Auftragsrücktritt zu, so hat sie das Recht die bereits erbrachten Leistungen, sowie die bereits verarbeiteten Materialien und erstellten Produktionen zu berechnen und dem Auftraggeber bereits angefallene externe Kosten in Rechnung zu stellen. Toleranzen, Mengenabweichungen Für alle von uns angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die branchenüblichen oder dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. Im Handwerk müssen gewisse Toleranzen bei der Verarbeitung und Erstellung von Produkten akzeptiert werden. Bei größeren Bestellmengen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung von 10% vor. Bei Produktionen auf unterschiedlichen Rohstoffen oder bei Anwendung unterschiedlicher Druckverfahren können Farbabweichungen auftreten.

Liefertermine

Die Angabe von Lieferterminen erfolgt in Arbeitstagen, wenn nicht anders vereinbart. Alle Lieferungen, die wir nicht ausdrücklich als Fixtermin bestätigen, sind unverbindlich. Liefertermine beginnen erst mit Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung und nach ordnungsgemäßer Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, sowie nach Eingang einer Zahlung, wenn vor Auslieferung fällig und schriftlich vereinbart. Liefertermine sind abhängig von der Art der Produktion, dem Umfang der Produktion, sowie der Auftragslage zum Zeitpunkt der Bestellung.

Lieferverzögerungen

Schadensersatzansprüche oder ein Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrages können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung auf unser Verschulden zurückzuführen ist und der Auftraggeber uns vorher per Einschreiben in Verzug und eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Bei Lieferschwierigkeiten oder Leistungsstörungen welche durch Lieferanten von beeStyle Werbetechnik entstehen, haftet beeStyle Werbetechnik nicht.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers bzw. Bestellers. Wir sind zu Teillieferungen und deren Berechnung berechtigt. Unsere Verpackung wird auf Grundlage des Selbstkostenpreises in Rechnung gestellt, eine Rücknahmepflicht durch das Abfallentsorgungsgesetz besteht nicht, da unsere Verpackungen für einen zerstörungsfreien Weitertransport konzipiert sind.

Montage

Bei übernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können.
Führen vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zu Verzögerungen oder erfordern diese Umstände zusätzlichen Arbeitsaufwand, so werden die entstehenden Aufwendungen an Arbeits-, Zeit- und Materialaufwand dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diese Kosten nicht enthalten.

Eigentumsvorbehalt

Die Firma beeStyle Werbetechnik behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, inkl. aller Nebenkosten beglichen sind.

Zahlungsbedingungen

Vereinbarte Preise sind Netto Preise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Rechnungen werden, wenn nicht anders vereinbart, nach erbrachter Leistung gestellt und sind mit einem Zahlungsziel innerhalb 10 Tagen ab Rechnungslegung, zu zahlen. Bei länger andauernden Projekten behält beeStyle Werbetechnik sich die Erstellung von Teilrechnungen vor. Skonto wird, außer es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, nicht gewährt und bei eigenmächtigem Abzug von uns nachgefordert. Bei Zahlungsverzug ist die Firma beeStyle Werbetechnik berechtigt, eine Verwaltungsgebühr pro Mahnung zu berechnen. Die Berechnung von Verzugszinsen bleibt der Firma beeStyle Werbetechnik vorbehalten. Für Neukunden gilt, wenn nicht anders vereinbart, als Zahlungsbedingung immer Vorauskasse. Die Bearbeitung der in Auftrag gegebenen Leistung erfolgt sodann erst nach Zahlungseingang.

Nutzungsrechte und Urheberrechte

Soweit der Auftraggeber einzuarbeitendes Bild- oder Textmaterial zur Verfügung stellt, übernimmt die Firma beeStyle Werbetechnik keine Haftung für mögliche Urheberrechtsverletzungen oder sonstige Rechtsverletzungen am Bild oder für Rechte der darin abgebildeten Personen oder Gegenstände, die durch die Verwendung des Bildes betroffen sein können. Der Auftraggeber hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass sein Bildmaterial zur Veröffentlichung rechtlich geeignet und zulässig ist. Die Firma beeStyle Werbetechnik führt keine Prüfung über die Rechte Dritter an dem Bildmaterial durch.
Der Auftraggeber versichert, dass keine Rechte Dritter an dem übergebenen und zu verwendenden Bild- und Textmaterial bestehen und durch die Bilder und Texte keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt die Firma beeStyle Werbetechnik von jeder Haftung wegen Verwendung oder Verarbeitung von Bildern und Texten frei, die vom Auftraggeber geliefert wurden. Alle evtl. entstehenden Forderungen Dritter werden vom Auftraggeber übernommen. Zu den genannten Bildern gehören neben Fotos auch Illustrationen und Logos.
Das uneingeschränkte Nutzungsrecht an allen künstlerischen und durch das Urheberrecht geschützten Werken im Angebot und der darin beschriebenen Leistungen, geht erst mit Bezahlung an den Auftraggeber über, soweit sie durch die Firma beeStyle Werbetechnik erstellt wurden. Die Anpassungen von Texten, Bildern und Layouts auf der Webseite des Kunden sind ausdrücklich gestattet. Ein Weiterverkauf oder eine Weitergabe der künstlerischen und durch das Urheberrecht geschützten Werke, insbesondere Layouts und Template, ist nur nach Absprache mit der Firma beeStyle Werbetechnik möglich. Wird die Firma beeStyle Werbetechnik wegen Rechtsverletzungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, in Anspruch genommen, so verpflichtet sich der Auftraggeber die Firma beeStyle Werbetechnik von jeglicher Haftung freizustellen und die dadurch veranlassten Aufwendungen und Schäden, einschließlich Kosten der Rechtsverteidigung wie z. B. Anwaltskosten und Gerichtsgebühren, die der Firma beeStyle Werbetechnik entstanden sind, zu übernehmen.

Haftungsbeschränkungen

Für Schäden unserer Geschäftspartner haften wir nur, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder seitens unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden infolge höherer Gewalt haftet die Firma beeStyle Werbetechnik nicht. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, der Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung und/oder aus sonstigen Gründen, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde. Der Schadensersatzanspruch bezieht sich ausschließlich auf den Lieferungs- und/oder Leistungsgegenstand. Folgeschäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Dieses gilt insbesondere auch für Betriebsstörungen, Gebäudeschäden und den Verlust von Daten. Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Haftung für Schäden an zu neutralisierenden oder gelieferten zu verarbeitenden Objekten wird nicht übernommen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurde. Darüber hinaus begrenzt sich die Haftung auf den Auftragswert.
Durch Freigabe des Korrekturabzugs übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit in Text, Bild und Gestaltung.
Der Auftraggeber gilt bei Gestaltungen von Anlagen der Außenwerbung und Plakatanschlag als Bauherr und ist für deren Genehmigung selbst verantwortlich. beeStyle Werbetechnik haftet bei Verletzung dieser Genehmigungspflichten nicht. Bei Nichteinholung erforderlicher Sondernutzungserlaubnis und damit verbundenen Strafen, haftet beeStyle Werbetechnik nicht.

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Sofern unsere Auftraggeber zu Leistungserbringung durch uns Bild-, Ton-, Text- oder andere Materialien zur Verfügung zu stellen haben, sind uns diese in einem gängigen, unmittelbar verwendbarem, möglichst digitalem Format zu übermitteln. Ist eine Konvertierung, des vom Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, übernimmt dieser die damit verbundenen Kosten und Aufwendungen. Die von der Firma beeStyle Werbetechnik erstellten Angebote sind vor Erteilung des Auftrag´s durch den Auftraggeber auf Richtigkeit zu prüfen. Werbeschilder /- anlagen und sonstige Gestaltung von Anlagen der Außenwerbung und Plakatanschlag sind genehmigungspflichtig.
Wird zur Durchführung einer Montage auf öffentlichen Wegen Straßen oder Plätzen eine Aufstellung eines Krans, eines Containers, eines Gerüsts oder einer Hebebühne benötigt, muss der Auftraggeber frühzeitig unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans (ggf. Regelplan) einen schriftlichen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung stellen. Für die Anordnung wird eine Gebühr vom jeweiligen Amt erhoben. Die Damit verbundenen Gebühren trägt der Auftraggeber. Für Montagen bei denen eine eventuelle Gefährdung Dritter besteht, auch auf Privatgrundstücken, muss der Auftraggeber ebenfalls die Notwendigen Sicherheitsvorkehrungen treffen, wie beispielsweise Absperrungen, damit beeStyle Werbetechnik die vereinbarte Leistung erbringen kann.

Gewährleistung

Jede Ware/Produktion und jedes Produkt, gleich ob angeliefert oder persönlich vom Kunden abgeholt – und jede Leistung, ist sofort nach Erhalt auf Mängel und ggf. Fehler zu untersuchen und müssen sofort nach Wareneingang oder Erbringung der Leistung bei uns vorliegen und schriftlich gemeldet werden. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Bei Mangelhaftigkeit der Ware oder Montage sind wir wahlweise zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Auftraggeber kann nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung eine Ermäßigung des Warenwertes verlangen. Zur Nachbesserung ist uns eine angemessene, branchenübliche Frist zu setzen. Führt unser Gesprächspartner oder ein von ihm Beauftragter die Nachbesserung durch, ohne dass wir mit der Beseitigung der Mängel in Verzug waren, so ist unsere Gewährleistung ausgeschlossen. Für Transportschäden haften wir nicht. Diese sind bei Übergabe dem Beförderer zu melden und diesem gegenüber geltend zu machen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren nach sechs Monaten ab Abnahme. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche wegen versteckter Mängel. Die jeweils ausgehändigten Informationsblätter für Montagen und Materialien müssen beachtet und eingehalten werden.

Erwähnungsanspruch

beeStyle Werbetechnik darf an geeigneter Stelle in der Internetpräsenz oder auf der Drucksache einen Hinweis auf die Urheberschaft anbringen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Hinweis ohne vorherige Zustimmung von der Firma beeStyle Werbetechnik zu entfernen.

Künstlersozialkasse

Obwohl beeStyle Werbetechnik hierzu nicht verpflichtet ist, weisen wir darauf hin, dass unsere Kunden zur Abgabe an die Künstlersozialkasse verpflichtet sind. Näheres erfahren Sie hier: http://www.kuenstlersozialkasse.de/

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch gesetzliche oder gerichtliche Urteile unwirksame sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Geschäftsbedingung(en) tritt die gesetzliche Neuregelung in Kraft.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma beeStyle Werbetechnik sind auf ihre sämtlichen Geschäftsbereiche anzuwenden. Gerichtsstand ist Ingolstadt (im Zweifel der Gewerbebetrieb beeStyle Werbetechnik). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden, Änderungen und von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen, wie die Zusicherung von Eigenschaften bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Bestimmung.